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Hinweisgeberschutz

 

Worum geht es?

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die Verstöße gegen geltendes Recht in bestimmten Bereiche melden. Darunter fallen Strafvorschriften und Verstöße, die bußgeldbewehrt sind wie z. B. Verstöße gegen Vorgaben des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Geldwäsche, Produktsicherheit etc. 

Das Gesetz trifft Unternehmen ab 50 Beschäftigte. 

Das Unternehmen muss eine interne Meldestelle nach gesetzlichen Vorgaben einrichten. Um eine gewisse Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Geheimhaltung zu gewährleisten ist es sinnvoll die Betreuung dieser internen Meldestelle in kompetente Hände zu legen. 

 

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie in der Einrichtung und Etablierung dieser Meldestelle wie folgt: 

  • Erstellen eines Prozesses 
  • Erstellen einer Richtlinie
  • Erstellen der dafür notwendigen Datenschutzfolgenabschätzung
  • Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen
  • Dokumentation
  • Prüfung des sachlichen Anwendungsbereich 
  • Übernahme der Kommunikation 

Der Schutz der Hinweisgeber ist für uns oberstes Gebot. Wir unterliegen dem Vertraulichkeitsgebot.

 

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